1. Vertragsschluss, Angaben in Hotelführern
1.1. Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener
unverbindlicher Verfügbarkeitsauskunft des Gastgebers, diesem
den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage
dieses Angebots ist die Beschreibung der Unterkunft in der Buchungsgrundlage
(Gastgeberverzeichnis, Internetseiten).
1.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gast an seine
Buchung (das Vertragsangebot) 5 Werktage gebunden.
1.3. Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen
Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per
Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung
unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung
(Buchungsbestätigung) des Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung
bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und
telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber
rechtsverbindlich sind.
2. Zahlung
2.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet
sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und
in der Buchungsbestätigung, bzw. dem Angebot vermerkten Regelung.
2.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung
verlangen. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes
vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung
und gebuchter Zusatzleistungen.
3. Rücktritt und Nichtanreise
3.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt
der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises
einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte
für Zusatzleistungen, bestehen.
3.2. Im Falle eines Rücktritts oder einer Nichtanreise hat
der Gastgeber
a) sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs,
ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung
des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer,
Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft
zu bemühen.
b) sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich
ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.3. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen
für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw.
der Auftraggeber an den Gastgeber die folgenden Beträge zu
bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen
(einschließlich aller Nebenkosten):
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
3.4. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten,
dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen
wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten
Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen
oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen
Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet,
den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
3.5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
wird dringend empfohlen.
4. Pflichten des Gastes, Kündigung durch den Gastgeber
4.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen
unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber einer Tourist-Information
erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige
schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise
entfallen.
4.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln
oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber
im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe
zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom
Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch
ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes
sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem
Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
5. Haftungsbeschränkung
Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts
für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Fahrkarten, Skipässe, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).
6. Rechtswahl und Gerichtsstand
6.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem
Auftraggeber und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
6.2. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
6.3. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist der Wohnsitz
des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
der Sitz des Gastgebers vereinbart.
6.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit
auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der
Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen
anwendbar sind.
--------------------------------------------------------------------------------------------
© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004-2009
Rudolf Wurzer
Tratberg I / 13 83734 Hausham Tel: +49
(0)8026 / 58563 Handy:
01525 / 3673027 Mail: info@ferienhaus-wurzer.de
Impressum