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Gastaufnahmebedingungen

GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN DES FERIENHAUS WURZER - FERIENAPPARTEMENTS
Sehr geehrte Gäste,
wir Familie Wurzer setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung ein, um Ihren Urlaubs-, Privat- oder Geschäftsaufenthalt so erholsam, erfolgreich und angenehm wie möglich für Sie zu gestalten und Ihre Buchung korrekt auszuführen. Hierzu tragen klare Vereinbarungen über die beiderseitigen Rechte und Pflichten von Ihnen als Gast und uns als Ihrem Gastgeber bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen - nachfolgend "Gast" genannt - und uns - nachfolgend "Gastgeber" genannt - zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

 

1. Vertragsschluss, Angaben in Hotelführern
1.1. Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher Verfügbarkeitsauskunft des Gastgebers, diesem den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist die Beschreibung der Unterkunft in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Internetseiten).
1.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gast an seine Buchung (das Vertragsangebot) 5 Werktage gebunden.
1.3. Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind.
2. Zahlung
2.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung, bzw. dem Angebot vermerkten Regelung.
2.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen.
3. Rücktritt und Nichtanreise
3.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
3.2. Im Falle eines Rücktritts oder einer Nichtanreise hat der Gastgeber
a) sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
b) sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.3. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten):
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
3.4. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
3.5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
4. Pflichten des Gastes, Kündigung durch den Gastgeber
4.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber einer Tourist-Information erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
4.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
5. Haftungsbeschränkung
Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Fahrkarten, Skipässe, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).
6. Rechtswahl und Gerichtsstand
6.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
6.2. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
6.3. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
6.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
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